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AGB blackbird consulting

AGB

1. Dienstvertrag

Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches oder sonstiges Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers (Kunde) vor, sie können sie in keinem Fall ersetzen.

 

2. Personaleinsatz

Wir sind berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns aufgrund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber (Kunde) selbst bereitzustellen.

 

3. Daten des Kunden

Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der uns vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von uns auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.

 

4. Fälligkeit von Zahlungen

Unsere Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung unserer Vergütung und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

5. Haftung

Unsere Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach Nr. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die jeweilige Beauftragung und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt. Wir sichern zu, dass wir gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit in angemessenem Umfang versichert sind. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die Versicherungsleistung beschränkt. Diese Regeln gelten auch, wenn wir für einen Erfüllungsgehilfen oder einen sonstigen Beauftragten haften.

 

6. Urheberrechte

a) Urheberrechte der Auftragnehmer (Ralf Kuhlmann, Manuela Scheubel , Mitarbeiter, ggf. Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen)

Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber mit der Übergabe der von den Auftragnehmern zur Durchführung dieses Vertrages erstellten Arbeitsergebnisse das begrenzte Recht der Weitergabe an Dritte. Dieses Recht beschränkt sich auf die Personen, die direkt mit der Leistungserbringung in Zusammenhang gebracht werden können (z.B. Kopien von Schulungsunterlagen für die direkten Schulungsteilnehmer). Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder das Zurverfügungstellen von Dokumenten, insbesondere auf elektronischem Weg, ist nicht vereinbart. Das Recht der Urheber gilt ausschließlich.

b) Urheberrechte des Auftraggebers (Kunde)

Der Auftraggeber behält das Urheberrecht an den von ihm zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Deren Verwendung ist den Auftragnehmern nur zur Durchführung des Vertrages gestattet.

 

7. Fremde Rechte

Für den Fall, dass bei der Durchführung des Vertrags Schriftwerke oder Software eingesetzt werden, an denen Urheberrechte Dritter bestehen, erklären die Vertragsparteien, dass sie diese Rechte beachten werden. Ein Übergang der Urheberrechte findet insoweit nicht statt.

 

8. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm erhaltenen Daten unabhängig davon, ob sie von ihm selbst oder von einem Dritten stammen, verarbeitet werden, sofern diese zur Vertragserfüllung benötigt werden und für den regulären Geschäftsbetrieb (z.B. Angebotserstellung, Rechnungsstellung, Kontaktaufnahmen etc.) notwendig sind. Daten des Auftraggebers werden gemäß EU DSGVO gespeichert, verarbeitet und nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen bzw. Entfall des Verarbeitungszwecks gelöscht.

 

9. Vertraulichkeit

Die Auftragnehmer werden über alle Daten und Informationen des Auftraggebers, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekannt werden oder die ihnen zur Verfügung gestellt werden, sowie über ihre Arbeitsergebnisse Stillschweigen bewahren. Sie werden ihr Personal und alle Dritten, mit denen sie zur Durchführung des Vertrages zusammenarbeiten, auf Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten.

Der Auftraggeber wird über die mit den Auftragnehmern vereinbarten Bedingungen und Konditionen der Zusammenarbeit Stillschweigen bewahren. Deren Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

 

10. Gerichtsstand und sonstige Vereinbarungen

Gerichtsstand ist das für den Auftragnehmer zuständige Gericht. Mündliche Nebenabsprachen sind nur bindend, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.

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